December 2, 2024

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Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz – BMFSFJ

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Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0027.html?cms_result- der Mitteilung über die Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin machen.

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Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, mein Ziel ist, dass jedes Kind gut und gesund aufwachsen kann. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es der Mutter gut geht Œ angefangen von der Zeit der Schwangerschaft. Der Mutterschutz ist eine der historischen Errungenschaften unseres Sozialstaates. Bis heute bietet er die Gewähr dafür, dass Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in der Zeit vor und nach der Geburt nicht überfordert werden. Die in˜dieser Broschüre enthaltenden Informationen zum Gesund -heitsschutz, zum Kündigungsschutz und zum Leistungsrecht bieten Ihnen als Arbeitge berin oder Arbeitgeber eine erste Orientierung bei˜der Umsetzung des Mutterschutzes. Ein moderner Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt die Gesundheit der˜schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Zur Umsetzung dieser Ziel- setzung benötigen wir die Hilfe von Ihnen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Mutterschutz ist gut für die in Ihrem Betrieb beschäftigten Frauen. Gleichzeitig ist der˜gute Umgang mit Frauen, die ein Kind bekommen, ein wichtiger Beitrag zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt, die Müttern Berufstätigkeit ermöglicht. In Zeiten des˜Fachkräftemangels ist das gut für alle, gerade auch für die Unternehmen. Zum 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz mit einigen Verbes serungen in Kraft getreten. Der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes umfasst nun auch die Schülerinnen und Studentinnen. Mütter sind bei der Geburt eines Kindes mit Behinde -rung besser geschützt. Der Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist erweitert worden. 3

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Außerdem konnte im Zusammenhang mit der Überar beitung des Versicherungsver -tragsgesetzes bei der ˚nanziellen Absicherung privat krankenver sicherter selbststän-diger Frauen während der Schutzfristen ein deutlicher Fortschritt erreicht werden. Der˜Mutterschutz in Deutschland ist damit auf der Höhe der Zeit. Diese Broschüre ist vorrangig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschrieben. Sie informiert ausführlich über Rechte und P˛ichten und enthält im Anhang das Mutter -schutzgesetz und die einschlägigen Regelungen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB˜V). Eine unmittelbar an schwangere und stillende Frauen gerichtete Broschüre sowie viele Informationen zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familien -gründung ˚nden Sie auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfs˝.de .Dr. Franziska Giffey Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 4

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InhaltVorwort 31 Einführung 81.1 Aufgaben des Mutterschutzes 81.2 Wer ist verantwortlich für die Umsetzung des Mutterschutzes? 91.3 Was bringt eine wirkungsvolle Umsetzung des Mutterschutzes für Ihr˜Unternehmen? 111.4 Wen schützt das Mutterschutzgesetz? 121.4.1 Beschäftigte 121.4.2 Schülerinnen und Studentinnen 151.4.3 Frauen mit anderen Erwerbstätigkeitsverhältnissen 161.4.4 Frauen, die nicht vom Mutterschutzgesetz erfasst werden 171.5 Wann beginnt der Mutterschutz und wie lange gilt er? 181.6 Weitere Regelungen mit Bezug zum Mutterschutz 192 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 202.1 Vor Mitteilung einer Schwangerschaft 202.1.1 Allgemeine Gefährdungsbeurteilung 202.1.2 Aushang des Mutterschutzgesetzes 212.2 Während der Schwangerschaft 212.2.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde 222.2.2 Persönliches Gespräch mit Ihrer schwangeren Mitarbeiterin 232.2.3 Zulässige Arbeitszeiten während der Schwangerschaft 232.2.4 Mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen während der˜ Schwangerschaft 292.2.5 Mutterschutzbedingte Arbeits unterbrechung 352.2.6 Entgeltfortzahlung bei mutterschutzbedingtem Arbeitsplatz wechsel˜oder Beschäftigungsverbot 372.3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung 382.3.1 Schutzfrist vor der Entbindung 382.3.2 Schutzfrist nach der Entbindung 392.3.3 Besondere Situationen (Fehlgeburt, Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch) 402.3.4 Entgeltersatz in den Schutzfristen 415

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2.4 Nach der Schutzfrist und während der Stillzeit 412.4.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde 432.4.2 Persönliches Gespräch mit Ihrer stillenden Mitarbeiterin 432.4.3 Zulässige Arbeitszeiten während der˜Stillzeit 442.4.4 Mutterschutzgerechte Arbeits bedingungen während der Stillzeit 462.4.5 Entgeltfortzahlung bei mutterschutzbedingtem Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot 482.5 Gesundheitsschutz in besonderen Rechtsverhältnissen 482.5.1 Schülerinnen und Studentinnen 482.5.2 In Heimarbeit beschäftigte Frauen 492.5.3 Arbeitnehmerähnliche Personen 503 Leistungen an die Frau vor und nach der Geburt 513.1 Entgelt- und Entgeltersatzansprüche 513.1.1 Bezahlte Pausen für Unter suchungen und zum Stillen 523.1.2 Zahlung von Mutterschutzlohn bei mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen 523.1.3 Entgeltersatz während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen 533.1.4 Übersicht zum Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss 563.1.5 Bedingungen und Berechnung der Entgeltzahlung und des˜ Entgeltersatzes 583.2 Erhaltungsansprüche Ihrer Beschäftigten 623.3 Anspruch auf Elternzeit 634 Kündigungsschutz 655 Für was sind welche Behörden zuständig? 686 Wer berät Sie bei Fragen und Unklarheiten? 706

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1 Einführung 1.1 Aufgaben des Mutterschutzes Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1.˜Januar 2018 ein neues Mutterschutz ge setz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)), das sich an den Zielen eines modernen Mutter -schutzes orientiert. Die Regelungen im früheren Mutterschutzgesetz stammten im Wesentlichen aus dem Jahr˜1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst˜grund -legend gewandelt. Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheits -wissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird zur˜Stärkung schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz entscheidend beigetragen.Ein moderner Mutterschutz vereinigt zwei Zielset zungen: Er schützt die Gesundheit der schwangeren und˜ stillenden Frau und ihres˜Kin -des und ermöglicht ihr die˜Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit dies˜verantwortbar ist. Zudem soll der Mutterschutz insgesamt Benachteili gungen während der Schwangerschaft, nach der˜Ent bindung und in der Stillzeit, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen im Beschäftigungsverhältnis ergeben können, entgegenwirken. 8

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Bestehende Arbeitszeit – und Arbeitsschutzbestimmungen werden be -rücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen ins Zentrum gerückt. Das Mutterschutzgesetz enthält hierzu besondere˜Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungs -schutz, zu Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfris -ten unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts sowie zur ˚nanziellen Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes und des Ar beit geber- zuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt. Diese Broschüre informiert Sie als Arbeitgeber ausführlich über Ihre Rechte und P˛ichten zum Thema˜Mutterschutz und enthält im Anhang das seit dem 1. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz. 1.2 Wer ist verantwortlich für die Umsetzung des Mutterschutzes? Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes sind vorrangig Sie als Arbeitgeber. Es liegt bei Ihnen, die gesetzlichen Vor gaben des Mutterschutzgesetzes zum Gesundheitsschutz,˜Kün- digungs schutz und˜Leistungsrechts zu beachten und umzusetzen. Die Mutterschutzvorgaben orientieren sich an den Schutzbedürfnis -sen, die Frauen und ihr Kind typischerweise im Verlauf einer Schwan -gerschaft und in der Stillzeit haben.Nachdem die Beschäftigte Sie über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert hat, ergreifen Sie auf Grundlage der bereits im Vorfeld von Ihnen erstellten Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu die˜Ausführungen˜unter 2.1.1) der Arbeitsbedingungen die für Ihre Mitarbeiterin und für ihr (ungeborenes) Kind erforderlichen Schutz -maßnahmen. Dabei erhalten Sie Unterstützung durch Betriebs- ärztinnen und -ärzte sowie durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 91 Einführung

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Alles, was nach den Mutterschutzvorgaben die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Frau oder die ihres Kindes gefährden könnte, müssen Sie durch geeignete Schutzmaßnahmen ausschließen. Solange die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Frau oder die ihres Kindes nicht gefährdet ist, spricht aber auch nichts gegen ihre Weiterbeschäftigung. Wichtiger Hinweis Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Mutterschutzvorgaben einzuhalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Der Mutter -schutz bedarf nicht der Zustimmung Ihrer Mitarbeiterin und muss von˜dieser auch nicht beantragt werden. Das bedeutet auch, dass Ihre Mitarbeiterin grundsätzlich nicht auf den Mutterschutz verzichten kann˜(Ausnahme: bestimmte arbeitszeitrechtliche Bestimmungen vgl.˜dazu die Ausführungen unter 2.2.3). Weitergehende Ausnahmen gelten arbeitszeitrechtlich nur für Schülerinnen und Studentinnen (vgl.˜dazu die Ausführungen unter 1.4.2). Wichtiger Hinweis Die vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbeachtung der mutterschutz -rechtlichen Vorgaben kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro oder als˜Straftat geahndet werden. 101 Einführung

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1.3 Was bringt eine wirkungsvolle Umsetzung des˜Mutterschutzes für Ihr˜Unternehmen? Eine gute und wirkungsvolle Umsetzung der mutterschutzrecht- lichen Regelungen in Ihrem Unternehmen dient auch Ihren unter- nehmerischen Interessen als familienfreundlicher Arbeitgeber. Durch die frühzeitige Erstellung der Gefährdungs beurteilung im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellen Sie sicher, dass die erforderlichen˜Schutz -maßnahmen unmittelbar nach Mitteilung Ihrer Mitarbeiterin über eine Schwangerschaft oder Stillzeit umgesetzt werden können und vermeiden auf diese Weise Arbeitsunterbrechungen, zum Beispiel durch ein vorläu˚ges Beschäftigungsverbot Ihrer Mitarbeiterin. Wirkungsvolle Schutzmaßnahmen ermöglichen die Weiterbeschäf- tigung Ihrer schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin und Sie vermeiden kostenintensive schwangerschaftsbedingte Mitarbeiter -˛uktuation. Kurze Pausen zum Ausruhen fördern zudem die˜Konzentration der Mitarbeiterin bei der Arbeit. Freistellungen für ärztliche Untersu -chungen bzw. zum Stillen ermöglichen es Ihrer Mitarbeiterin ihren beru˛ichen und familiären Verp˛ichtungen ohne Interessenskon˛ikt nachzukommen. Indem Sie verständnisvoll mit den Bedürfnissen der˜schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen umgehen, steigern Sie deren Verbundenheit und Identi˚kation mit Ihrem Unternehmen und die Motivation, nach der Entbindung möglichst frühzeitig˜wieder in den Beruf einzusteigen. Durch die angemessene Information Ihrer gesamten Belegschaft über die Ergebnisse der Gefährdungs be ur teilung binden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in˜allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb Guter Mutterschutz zahlt sich aus111 Einführung

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