November 7, 2024

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Broschuere Schule.pdf – Der Bayerische Landesbeauftragte

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Dürfen Noten im Unterricht bekanntgegeben werden? Dieser gibt bekannt, in mehreren Fächern gleichzeitig bemerkbar machen,.

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema SchuleIn unserer modernen Wissensgesellschaft ist die schuli-sche Bildung und Erziehung von grundlegender Bedeu-tung für den weiteren Lebensweg. Für den Umgang mit den dabei in großem Ausmaß entstehenden personenbe-zogenen Daten gibt es Regeln, damit eines gewahrt bleibt: das Persönlichkeitsrecht aller am Schulleben Beteiligten.

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, heißt Sie Willkommen Mit dieser Broschüre möchte ich Sie für das Thema »Datenschutz in der Schule« sensibilisieren. Anhand eines fiktiven Schülers, den wir gemeinsam durch ein Schuljahr begleiten, möchte ich Ihnen einige zentrale Datenschutzvorgaben für öffentliche Schulen erläutern.

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Grundrecht Prinzipien Datenschutz ist ein Grundrecht. Als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist Datenschutz eine Grundvor- aus setzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Betroffene Personen haben Datenschutz -rechte: Sie können Auskunft über gespeicherte Daten und den Zweck der Datenverarbeitung beanspruchen. Sie können außerdem verlangen, dass rechtswidrig gespeicherte oder nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hilft Ihnen , diese Rechte gegenüber bayeri schen öffentlichen Stellen durch zusetzen. Dazu kann er Beschwerden von Bürgern nachgehen und Behörden kontrollieren. Er ist völlig unabhängig und gegenüber niemandem weisungsgebunden. Datenschutz folgt bestimmten Grundsätzen. Einer da -von: Keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis! Eine solche Erlaubnis kann durch Gesetz oder durch die Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen. Eine Einwilligung kann grundsätzlich widerrufen werden.

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In der Schule Ein weiterer Grundsatz ist die Zweckbindung: Daten sollen nur für definierte Zwecke erhoben und verwendet werden. Ebenfalls grundlegend ist die Erforderlichkeit. Das bedeutet, dass die Datenerhebung für den Verwen -dungszweck erforderlich sein muss. Auch muss die Datenverarbeitung verhältnismäßig sein : Der Nutzen der Datenverarbeitung muss in einem angemessenen Verhältnis zu der mit ihr verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts stehen. Bei der Verwirklichung des schulischen Bildungs – und Erziehungsauftrages entstehen große Mengen an personenbezogenen Daten. Deshalb ist der bewusste Umgang mit personenbezogenen Daten gerade für die Schulen ein wichtiges Gebot . Die Schulen dürfen per sonenbezogene Daten insbesondere von Schüle -rinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Grundsatz nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erfor derlich ist.

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06 Inhalt08 Ein neues Schuljahr13 Im Schulalltag 18 Noten und mehr ˜˚˛˝˙ˆˇ˚˘ˆˆ˝˚ˆ˝ˆ˝˚ˇˆ˚ˆ˚ ˚˘ˇ˙ˆ˙˙ˆ˚ˆˇ˝˙ˇˆ˝˚˚˛˝˙ˆˇˇ˚ ˚ˆ˝ˆ˙ˆ˝ ˜˚ˇˆ˚ˆ˚ˆˇ˝ˆ˝ˆ˝ˆ˚˙ˆ˝˚ ˚ˆ˚ˆˆ˚ˆ˙ˆˆ˝ ˜˚˝˚˙ˇˆˆˆ˝˚˚ˆ˝˙ˆˇ˚ ˚ˆ˝˝˝˚˚˝˚ˇ˝˝ ˜˝˚†ˇˆ˝˜ “˝ˆ˝˚ˆ˙ˇˆ˝ˆ˝˚ˆˇ˚‘ ˜˚ˇˆ˚ˆ˚ˆˆ˝˚’ˆˇ˙ˇˆ˙˝˝˚ ˚ˇˆˇ˚ˆˆ˚ˆˇšˆ˝˙ˆ˝ ˜˚ˇ˚€ˆ˚ˇˇ˙˚˙ˆ˙˚ˆˇˆˇˇˆˆ˝˚ ˚•ˇˆ˚˝˚ˇˆ˝˚ˆˇ˝˚ˆˇˆ˙ˆ˝˚˙ˆ˝˚ ˆ ˜˚‡˙˚ˆˆˆ˚…˙˚ˇ˚—ˆˆ˚ ˚˝˚˘ˆ˝˙ ˚ˆ˝˚†ˇˆ˝ˆ˝˚ˆˇ˚ˆ Inhalt

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Ein neues Schuljahr 09Zu Schuljahresbeginn wendet sich die neue schulische Datenschutzbeauftragte, Frau Gabriel, mit einem ausführlichen Rundschreiben zum eLearning an alle Schü -lerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten. Darin erläutert sie, dass an Maximilians Schule künftig virtuelle Klassenzimmer auf der passwortgeschützten Lernplattform »BayernMoodle« kostenfrei eingerichtet werden sollen, »natürlich nur auf freiwilliger Basis.« Hier sollen etwa Arbeitsmaterialien und Lernaktivitä -ten bereitgestellt, aber auch verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern eröffnet werden. Auch wenn Maximilian sich schon darauf freut, dass Unter welchen Bedingungen darf die Schule passwort- geschützte Lernplattformen im Unterricht einsetzen? Soweit der Einsatz der Lernplattform nicht aufgrund kultusministerieller Regelungen verpflichtend ist, ist eine schriftliche Einwilligung aller Betroffenen erforderlich. Die notwendige Freiwilligkeit einer solchen Einwilligung setzt voraus, dass Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte tat -sächlich ohne Nachteile frei entscheiden können, ob sie die Lernplattform nutzen möchten oder nicht.

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10 Ein neues Schuljahr Um sicher zustellen, dass die Betroffenen vor Erteilung einer Einwilligung hinreichend über Art und Umfang der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, müssen zumindest staatliche Schulen die vom Kultusministerium (auch im Internet) zur Verfügung gestellten Muster -Einverständniserklärungen verwenden. er seine Hausaufgaben in Zukunft wohl endlich »ganz modern und cool« am PC erledigen kann, möchte er doch Genaueres wissen, »nicht dass ich oder meine El -tern in etwas einwilligen, was wir eigentlich gar nicht möchten, und dann hinterher völlig überrascht sind.«

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Der Beginn eines neuen Schuljahres bringt in der Regel eine Fülle neuer Informa- tionen mit sich. So auch dieses Jahr. Maximilian ist daher nicht sehr erstaunt, als er schon wenige Tage später erneut ein Rundschreiben in den Händen hält. Diesmal ist es der Schulleiter, Herr Dr. Justus, der sich persönlich an die Schulfamilie wendet und diese über die Fertigstellung der neuen Schulhomepage informiert. Auf dieser könne »sich jedermann schnell und unkompliziert über Namen sowie dienstliche Erreichbarkeit aller an der Schule tätigen Lehrkräfte informieren.« Zudem solle dort die Öffentlichkeit »natürlich auf freiwilliger Basis künftig über interessante Die weltweite Veröffentlichung personenbezogener Daten insbesondere von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften auf der Schulhomepage bedarf grundsätzlich einer freiwilli -gen, informierten und schriftlichen Einwilligung aller Betroffenen. Anderes gilt nur für dienstliche Kommu -nikationsdaten der Schulleitung und von Lehrkräften, die eine Funktion mit Außenwirkung wahrnehmen. Darf die Schule personenbezogene Daten in die Schulhomepage einstellen?Ein neues Schuljahr 11

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